Wie Europa.eu’s youreurope es ausdrückt:
“Es gibt keine automatische EU-weite Anerkennung von akademischen Abschlüssen [obwohl viele automatisch anerkannt werden] Sie müssen daher möglicherweise ein nationales Verfahren durchlaufen, um Ihren akademischen Abschluss oder Ihr Diplom in einem anderen EU-Land anerkennen zu lassen, wenn Sie dort die Zulassung zu einem weiteren Studiengang anstreben. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie irgendwann ein weiteres Studium in einem anderen Land aufnehmen wollen, sollten Sie sich vorher erkundigen, ob Ihr Abschluss dort anerkannt wird.”
Nationale Regelungen
“Youreurope” bietet auch eine umfangreiche Übersicht über die nationalen Anerkennungsverfahren. Zu den jeweiligen nationalen Regelungen finden Sie u.a.
- Belgien: Übersicht von belgium.be auf EN, FR, NL
- Deutschland: Anerkennung-in-Deutschland.de, verfügbar in neun weiteren Sprachen
- Niederlande: Nuffic (EN)
Unterstützung innerhalb der Euregio Maas-Rhein
In der Europäischen Union gibt es gemeinsame Merkmale der Hochschulbildung mit übertragbaren Leistungspunkten (ECTS), die zu Austauschprogrammen einladen und eine Vergleichbarkeit ermöglichen. In manchen Fällen ist jedoch eine zusätzliche Anerkennung des Abschlusses erforderlich, vor allem, wenn Sie aus dem Ausland kommen.
In Ihrer Region gibt es spezielle Beratungsunterlagen zur speziell deutsch-niederländischen (und belgischen) Anerkennung (EN/NL), die vom Institut ITEM erstellt wurden. Sie führen Sie durch den Dschungel oder die Wüste der Anerkennung innerhalb und über die Grenzen Ihrer Region hinweg.
In der Rubrik Roadmaps & Factsheets finden Sie detaillierte Informationen (DE/NL) zur Anerkennung bestimmter Abschlüsse im deutsch-niederländischen Kontext. Am besten geben Sie ein Stichwort wie “roadmap leraar” in die allgemeine Suche ein, da diese wertvollen Informationen gut versteckt sind.
Von den öffentlichen Arbeitsagenturen, den EURES-Services und den EURES-Ansprechpartnern*innen in den jeweiligen Institutionen.
Weitere Hinweise finden Sie bei den GrenzInfoPunkten und insbesondere in der Rubrik “Grenzüberschreitendes Studieren“.