nnerIn der gesamten Euregio Maas-Rhein werden Sie Teil eines (nationalen) Systems zur Sozial- und Krankenversicherung. Für einen festen Prozentsatz Ihres Arbeitseinkommens erhalten Sie Ihre eigene Versicherungsnummer und profitieren von einem fürsorglichen Sozialsystem. Die Europäische Union gibt einen Überblick darüber, was generell und übergreifend innerhalb der Mitgliedsstaaten gilt.
In der gesamten Euregio Maas-Rhein werden Sie Teil eines (nationalen) Systems zur Sozial- und Krankenversicherung. Sie erhalten eine eigene Versicherungsnummer und profitieren von einem fürsorglichen Sozialsystem oder einem festen Prozentsatz Ihres Arbeitseinkommens. “europa.eu” gibt einen Überblick über den Versicherungsschutz, der generell in den Grenzen der Europäischen Union gilt.
Über die Grenzen der sozialen Sicherheit hinweg
In der Euregio sind Sie immer noch mit drei verschiedenen nationalen Systemen konfrontiert, was zusätzlichen Papierkram verursachen kann, wenn Sie sich für das Wohnen in einem und das Arbeiten in einem anderen Land entscheiden. Dies sollte Sie aber nicht abschrecken, denn schließlich gibt es in der EMR bereits 26.000 Grenzgänger*innen, die vor Ihnen das gleiche Problem hatten und es lösen konnten. Informationen zur sozialen Absicherung als Grenzgänger*in finden Sie beim GrenzInfoPunkt.
Unterstützung in Ihrer Region
3 Länder - 3 Sozialversicherungssysteme
Die Systeme der sozialen Sicherheit sind in den Ländern der Europäischen Union sowie in Belgien, Deutschland und den Niederlanden sehr unterschiedlich. Die Systeme sind asymmetrisch und können nicht einfach “übersetzt” oder miteinander “verglichen” werden. Nehmen Sie die folgende Übersicht als Ausgangspunkt und nutzen Sie die beigefügten Quellen für einen vertiefenden Überblick.
Europa.eu hat die folgenden Arten der Unterstützung für alle drei Länder in der Euregio Maas-Rhein geclustert. Für Sie als Empfänger könnte “soziale Sicherheit” bedeuten:
- Familie
- Gesundheit
- Arbeitsunfähigkeit
- Alter und Hinterbliebene
- Sozialhilfe
- Arbeitslosigkeit
- Umzug ins Ausland
- Hauptwohnsitz
Beachten Sie, dass jedes Land stark variiert, wie diese Unterstützung definiert und gewährt wird. Zum Beispiel sind “Familienleistungen” in Deutschland nicht gleich “Familienleistungen” in den Niederlanden oder Belgien.
Mehr Informationen finden Sie unter Make-it-in-Germany.com und bei den GrenzInfoPunkten. Hier der Versuch einer groben Übersicht:
Automatische Mitgliedschaft
Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind Sie automatisch Mitglied in den fünf gesetzlichen Sozialversicherungen.
Leistungen
- Krankenversicherung: Die Kosten für Arztbesuche, verschiedene Medikamente und Therapiemaßnahmen werden von dieser übernommen.
- Pflegeversicherung: Wenn Sie aufgrund einer Krankheit dauerhaft auf Pflegeleistungen angewiesen sind, erhalten Sie eine Grundleistung.
- Rentenversicherung: Nach dem Eintritt in den Ruhestand erhalten Sie eine Rente, die sich aus Ihren eigenen Beitragsjahren und den dazu eingezahlten Rentenbeträgen errechnet.
- Unfallversicherung: Sie deckt die Kosten, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstehen, einschließlich der medizinischen Behandlung und der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
- Arbeitslosenversicherung: Als Arbeitslose*r sind Sie für einen bestimmten Zeitraum finanziell abgesichert. Dazu müssen Sie in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Während Sie arbeitslos sind, werden Sie von der Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt.
Außerdem erhalten Sie einen individuellen Sozialversicherungsausweis mit einer Sozialversicherungsnummer, die Sie Ihrem*r Arbeitgeber*in mitteilen müssen.
Kosten
Der Sozialversicherungsbeitrag beträgt derzeit 14,6 % Ihres Bruttoeinkommens. Allerdings zahlen Sie nur die Hälfte davon, während Ihr*e Arbeitgeber*in die andere Hälfte übernimmt und die Beiträge auch direkt an die Versicherung überweist.
Sonderfall Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist die einzige der fünf Sozialversicherungen, die verschiedene Anbieter hat. Sie können die Krankenkasse wählen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Obwohl der gesetzliche Beitragssatz für alle Krankenkassen gleich ist, erheben einige Kassen noch Zusatzbeiträge. Wenn Ihr Jahreseinkommen 60.750 € (ab 2019) übersteigt, können Sie auch einer privaten Krankenkasse beitreten.
Für weitere Informationen besuchen Sie SocialSecurity.be oder Informieren Sie sich bei den GrenzInfoPunkten. Hier der Versuch einer kurzen Zusammenfassung.
Zusammenfassung
Das belgische Sozialversicherungssystem deckt alle Arbeitnehmer*innen und Selbstständigen im Land ab. Unter bestimmten Umständen erstrecken sich die Leistungen auch auf Familienmitglieder oder andere Haushaltsmitglieder, die von Ihnen abhängig sind.
Leistungen
- Kindergeld
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsunfallversicherung
- Gesundheitsfürsorge
- Alters- und Invaliditätsrenten
- Pflegeversicherung.
Kosten
Als Arbeitnehmer*in zahlen Sie 13,07 % Ihres Bruttogehalts in die staatliche Sozialversicherung ein. Ihr*e Arbeitgeber*in steuert weitere 25 % – 30 % Ihres Bruttogehalts bei. Dieser Anteil wird von der zuständigen Behörde festgelegt.
Durch die Gesundheitsfürsorge werden Ihnen die Kosten für Arzt- und Krankenhausbesuche sowie für Medikamente teilweise oder vollständig erstattet. Sie müssen sich aktiv für eine Krankenversicherung entscheiden und anmelden. Die Kosten, die Sie zu tragen haben, bleiben aber in jedem Fall gleich.
Für weitere Informationen besuchen Sie das Expat Centre Maastricht oder Informieren Sie sich bei den GrenzInfoPunkten. Hier der Versuch einer kurzen Zusammenfassung.
Zwei Versicherungsgruppen
Das Sozialversicherungssystem in den Niederlanden ist in zwei Versicherungsgruppen unterteilt. Auf der einen Seite gibt es die allgemeinen nationalen Versicherungen, zu denen jeder Arbeitnehmer beiträgt, und auf der anderen Seite die exklusiven Arbeitnehmerversicherungen, die von den Arbeitgebern finanziert werden.
Allgemeine Leistungen
- Allgemeines Altersrentengesetz (Algemene Ouderdomswet, AOW): eine staatliche Grundrente für Personen, die das AOW-Rentenalter erreicht haben.
- Allgemeines Kindergeldgesetz (Algemene Kinderbijslagwet, AKW): Eltern erhalten einen Beitrag für die Erziehung und Betreuung von Kindern bis zu 18 Jahren,
- Nationales Hinterbliebenen-Benefizierungsgesetz (Algemene nabestaandenwet, ANW): Finanzielle Unterstützung für Menschen, deren Partner gestorben ist, und für Kinder, die verwaist sind.
- Langzeitpflegegesetz (Wet langdurige zorg, WLZ): Unterstützung für Menschen, die an geistigen oder körperlichen Einschränkungen leiden und täglich Pflege benötigen.
Leistungen der Arbeitnehmer*innenversicherung
- Arbeitslosigkeitsversicherungsgesetz (Werkloosheidswet, WW): Teilweise Kompensation des Verdienstausfalls für Menschen, die ganz oder teilweise arbeitslos werden
- Gesetz über Arbeit und Einkommen (Wet werk en inkomen naar arbeitsvermogen, WIA): Unterstützung für Menschen, die teilweise arbeitsunfähig geworden sind.
- Gesetz über Krankengeld (Ziektewet, ZW): Unterstützung für Menschen, die keine*n Arbeitgeber*in haben oder nicht mehr haben.
Dazu gehört auch die Arbeitslosenversicherung, zu der Arbeitnehmende 3,5% des Bruttolohns und Arbeitgebende weitere 4,75% beiträgt.